Das Saarländische Oberlandesgericht hat in seiner Pressemitteilung vom 30.06.2017
ein Grundsatzurteil publiziert, welches allen HateSpeech "Freunden" zu denken geben dürfte.
Hier ein Auszug:
Das Saarländische Oberlandesgericht hält identifizierende Berichterstattung über eine Hassbotschaft im Internet grundsätzlich für zulässig.
4 O 164/15 und 4 O 166/15 des Landgerichts Saarbrücken
Der 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts hatte über die Zulässigkeit
von Pressebeiträgen der beiden Beklagten über eine sogenannte Hassbotschaft zu
entscheiden, die vom Facebook-Account des Klägers auf den Facebook-Account des
Schriftstellers Akif Pirinçci abgesetzt worden war. Die jeweiligen Pressebeiträge waren
unter Nennung des vollen Namens des Klägers im Juli 2014 auf den Pressewebseiten
der Beklagten veröffentlicht worden und werden weiterhin in deren OnlineArchiven
zum Abruf bereitgehalten. Der Kläger hat sich darauf berufen, nicht der Urheber
der Hassbotschaft zu sein, und hat vor dem Landgericht Saarbrücken Unterlassungstitel
gegen die Beklagten erwirkt.
Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat die Unterlassungstitel mit den heute
verkündeten Urteilen aufgehoben.
Den vollen Text erhaltet ihr zum Download einer PDF-Datei unter dieser Adresse
Anmerkung:
Meine Wikipedia-Seiten in Sachen Stu### Styr##. habe ich am 8. Oktober 2017 leicht überarbeitet.