Es ist doch immer wieder erstaunlich, mit welcher
Chuzpe sich einige Zeitgenossen einen Eintrag in der Wikipedia erzwingen wollen und, fast im gleichen Atemzug, genau diese Wikipedia als ausbeuterisches und böses Werk und Werkzeug geradezu verteufeln.
Aktuell sind da wieder (oder immer noch) zwei Zeitgenossen am Werke, die sich untereinander allerdings auch nicht ganz grün zu sein scheinen.
Der Eine tippt sich gerade die Finger beim Aufruf meiner Wikipedia-Seiten am Computer wund und der Andere rennt gerade mit dem Kopf gegen die Wand und versucht die deutsche Sprache auf seine Art und Weise zu verbiegen.
Nur mit der Juristerei und deren Sprachgebrauch kennt er sich offensichtlich immer noch nicht so recht aus.
Da mir scheint, daß bei dem ersten Kandidaten (St.St.) jeglicher Versuch einer Hilfestellung fehl am Platze wäre, konzentriere ich mich hier auf Kandidat Nummer Zwei:
Herr M.
Die Verschleierung seines Namens hier ist allerdings nur ein wenig Kosmetik, denn mein nächster Link führt ja direkt zu seinen neuesten Kapriolen auf seiner eigenen InternetSeite:
Sein Kommentar vom 19.10.2017 at 18:06, der sich ja auf seinen eigenen Text darüber bezieht,
hat mich beim Lesen fast zu Tränen gerührt:
"Heute wieder Mail bekommen von der Berliner Anwaltskanzlei, die schon öfters Wikipedia-Fälle vor Gericht vertreten hat:"
~ ~ ~ ~
Zum krönenden Abschluß ruft er gar noch zur Mitarbeit für sein neuestes Werk auf:
Schwarzbuch Wikipedia
http://www.meine-biographie.com/beitraege-zum-schwarzbuch-wikipedia-gesucht/
Der verständige Leser wird vermutlich ungläubig den Kopf schütteln, wenn er dann auch noch den recht wohlwollenden Eintrag dieses Herrn in der Wikipedia lesen sollte.
Die Langmut der Wikipedianer scheint doch fast grenzenlos zu sein . . .
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_M%C3%A4ckler
Aber nun einmal konkret zur Sache
Aus den Publikationen des Herrn M. entnehme ich folgenden Sachverhalt:
* Beide Kontrahenten haben vor dem Landgericht zu Augsburg im Juni dieses Jahres einen Vergleich geschlossen, in dem sich beide Parteien offensichtlich verpflichteten nicht mehr über den jeweiligen Gegenpart öffentlich zu berichten. *
Soweit die Fakten.
Nicht klar sind allerdings sind so klitze-kleine Feinheiten über einzelne Worte oder Satzformulierungen über die der Laie zunächst nicht fallen mag, die ihn aber später umso härter stolpern und auf die Nase fallen lassen.
Die fehlenden kritischen Worte im Text des Vergleiches sind:
"namentlich" und "identifizierend"
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn Herr M. mein Bruder wäre, dann würde ich ihm im engsten Familienkreise wohl folgende (oder ähnliche) Worte widmen, falls diese beiden Worte im Vergleich fehlen:
"Bruderherz, Du hast da so etwas wie eine General-Klausel im Vergleich stehen.
Nach dieser Vereinbarung darfst Du ja noch nicht einmal mehr auf deinen eigenen Seiten schreiben, daß Du überhaupt mit irgendeinem Wikipedianer im Clinch liegst oder gelegen hast, denn bei einer einfachen Recherche im Netz ist fast lückenlos nachvollziehbar, wen Du da mit deinem Geschreibe meinst!"
Und als Nachsatz käme dann wohl noch meine Bemerkung hinzu, daß da ja wohl auch noch ein unliebsamer Helfer im Hintergrund herum schwirrt, den du dir ja selber als vermeintliches Helferlein eingefangen hattest.