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geworden, daß sie und ihre ehrenamtlichen Helfer (sic!) gegen Vandalismus
und Haß-Tiraden geschützt werden sollten, damit sich auch von innen heraus
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Diesen Wikipedianer Dirk Franke findet ihr 31. März 2020 - 09:08 h |
Sonntag, 7. Januar 2018
Die Jagd auf das "NetzDG" (Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz)
Lautstark wird von den Einen der Verlust der Meinungsfreiheit beklagt
und von den Anderen, den Befürwortern dieses Gesetzes, hört man wenig.
Warum sind die Befürworter so leise?
Wenn ich mir die verschiedenen Streithähne so ein wenig anschaue, dann dämmert mir, wo der Hase im Pfeffer liegt:
Es ist wohl kaum so sehr die Befürchtung, daß uns die Meinungsfreiheit flöten geht, sondern wohl eher, daß da einigen Betuchten viel Geld flöten geht.
Nur, darüber spricht Keiner . . .
Wer hat denn nun den größten Schaden (oder Kosten) und wer den größten Nutzen dieses umstrittenen Gesetzes?
Schau'n wir uns die einzelnen Gruppen einmal etwas genauer an:
Da sind zuerst einmal die Betreiber der Sozialen-Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube und Google mit seinen recht beliebten Blogger-System. Aber auch Betreiber wie die von Wordpress und Co.
Diese Firmen hatten bisher stolze Gewinne.
Und jetzt stehen diesen Firmen recht hohe Kosten zur Überwachung und Bereinigung der Hinterlassenschaften ihrer Nutzer ins Haus.
Es ist also ein probates Mittel, um sich das nur Kosten verursachende NetzDG von Halse zu schaffen, wenn man absichtlich Postings von Prominenten und namentlich bekannten Personen zu Unrecht löscht. Das schürt den Unmut in der Presse ganz besonders und ist damit recht nützlich.
Die Zweite Gruppe ist bisher noch gar nicht offen in Erscheinung getreten.
Das sind die Rechtsanwälte.
Brauche ich nicht mehr die Gerichte zu bemühen, um berechtigterweise einen Hetz-Post gegen mich aus dem Internet zu tilgen, so brauche ich dazu auch keinen teuren Rechtsanwalt mehr (sofern ich mir diesen vorher überhaupt hätte leisten können).
Wenn ich da so an die, inzwischen fast aus dem Blickfeld verschwundene, Abmahnwelle denke, dann dämmert mir, daß da wohl so einige Rechtsanwälte um ihre Pfründe fürchten.
Also weg mit dem NetzDG, dann verdienen wir Anwälte wieder ordentlich an den Streitereien der User untereinander.
Als dritte Gruppe, befürchte ich, muß ich wohl leider unsere Presse mit ihren Journalisten ansehen.
Hat schon einmal jemand von euch "Das Kirchliche Sonntagsblatt" gelesen?
Nein?
Warum ist die Bild-Zeitung so beliebt ist (nein, das ist nicht nur dem guten Sportteil zu verdanken!) und das vor vielen Jahren einmal versuchsweise gestartetes "Kirchliches Sonntagsblatt" (in ähnlicher Aufmachung wie die "Bild") sang und klanglos in der Versenkung verschwunden ist, das hängt mit unseren menschlichen Eigenschaften zusammen.
Mit anderen Worten:
Skandale und schlechte Nachrichten werden gedruckt und gelesen, aber so Sachen wie die schöne Blumenwiese am Ortsrand von Ehestorf . . . hä? . . . wer schreibt darüber und wer soll das lesen?
Ihr glaub das nicht?
Nun, dann macht einmal die schnelle Probe bei der Tagesschau heute am Abend.
Macht einmal eine Strichliste und macht für jede Gute oder Schlechte Nachricht einen Strich und dann zählt mal am Schluß zusammen.
Nun, wenn der Sportteil im Fernsehen euren Fußballverein als Sieger bringt, dann mag sich bei dieser Strichliste die Waage zugunsten der Guten-Nachrichten verschieben, ansonsten ist das Ergebnis aber eindeutig.
Es erhärtet sich der Verdacht, daß Facebook, Twitter & Co. absichtlich unsinnige Sperrungen von Beiträgen vornehmen, um den Unmut der Nutzer zu schüren um dieses, für sie kostenträchtige Gesetz, schnell wieder los zu werden.
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Und wer sind denn nun die - ach so stillen - Nutznießer dieses neuen Gesetzes mit der Kurzbezeichnung NetzDG?
Nun, in meinen Augen sind es die vielen finanzschwachen und anständigen Nutzer dieser Sozialen-Medien, die sich bisher nicht gegen die Wild-West-Manieren einiger User mit mangelhafter Sozialkompetenz wehren konnten, besonders, wenn diese sich hinter anonymen Nicks verschanzten und ihre Hetzkampagne aus dem Hinterhalt führten.
Selbst mit Hilfe eines "internet-fähigen" Rechtsanwaltes war den Schreibern von solchen Werken wie diesem kaum beizukommen.
Der zweite Nutzerkreis, der enorm profitiert, ist unser staatliches System der Rechtspflege.
Die Gerichte sind ohnehin schon überlastet, warum sollen sie sich auch noch mit Sachen beschäftigen, die bei uns im Dorf auch von einem Schiedsmann beäugt und entschieden werden können?
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Ich halte es für einen geschickten Schachzug unseres Justizministeriums, daß dort versucht wird, die Gerichte mit Hilfe des neuen NetzDG zu entlasten und die Arbeit und Kosten auf die letztendlich von dieser Wild-West-Misere enorm profitierenden Netzwerkbetreiber abzuwälzen.
Übrigens, das Thema, um das es hier geht ist schon "uralt".
Schon zu Zeiten, als noch der Pressesprecher des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg, verantwortlich für das im Internet stehende Gästebuch des Senates war, gab es oft einen heftigen Streit um die rechtliche Auslegung des Begriffes Zensur und Meinungsfreiheit.
Da hat auch schon einmal ein sich unerkannt wähnender anonymer Schreiberling seinen PC verloren, weil er meinte, daß er in eine Stube pinkeln könne . . .
Meine Meinung:
Laßt das neue NetzDG erst einmal eine Weile wirken und dann schau'n wir weiter.
Denn die "Prominenz", die sich zur Zeit aufs schärftes beklagt, wird ja in ihrer Meinungsfreiheit nicht all-zusehr eingeengt. Da verbleiben ja noch genügend Kanäle zur Publikation in den verschiedensten Medien . . .
Siehe auch bei Dunja Hayali in Facebook:
Den vollständigen Text findet ihr mit einem Klick hier bei Facebook
In meinem Blog findet ihr auch so einige Stalking-Geschichten:
Mein Haus-Stalker
Den besten Kommentar zum Thema NetzDG habe ich heute am frühen Morgen
beim Tagesspiegel.de (vom 9. Januar 2018 um 6:21 Uhr) gelesen:
Meinungsfreiheit gibt es auch ohne Twitter und Facebook
Die Kritik an Heiko Maas' Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist überzogen.
Statt zu jammern sollten die vermeintlich Zensierten vor Gericht ziehen.
Ein Kommentar von JOST MÜLLER-NEUHOF
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In diesem Sinne,
euer Rentner Anton