Selbst so scheinbar "zahme" Worte wie
„Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“
können schon zu einer Löschung und der zusätzlichen Sperrung des betreffenden Benutzers führen!
Nein, strafbar mögen solche Worte noch nicht sein, aber das Hausrecht eines Blog- oder Foren-Betreibers verletzen sie schon, ganz zu schweigen von den Regeln der sogenannten "Sozialen Medien".
Urteil vom 28. Juni 2018 - Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 15 W 86/18)
Gefunden im Juraforum.de
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Wie sieht es da eigentlich bei Google-Blogs aus,
wenn sich da ein Stuart Styron zu Worten hinreißen läßt, wie sie hier in diesen Hetzblogs stehen?
Die nachfolgenden Blogs stammen alle aus nur einem Google User-Profil und da gibt es noch etliche weitere Google+-Accounts von diesem Knaben bei Google. Und das Alles natürlich auch anonym oder unter Aneignung eines Namens der von dieser Hetze Betroffenen.:
https://www.blogger.com/profile/03044482725085957923
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Jeder Kommentar ist willkommen.
Kommentare, die mir nicht gefallen (weil z.B. mit HateSpeech gespickt) lese ich natürlich,
werde diese aber nicht veröffentlichen, um die Gefühle meiner Leser zu schonen.
In diesem Sinne,
euer Rentner Anton