Auf der Blog-Seite vom 2. Mai 2012 der Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes findet man eine recht interessante Abhandlung, die im Internet stalkende Pseudonyme betrifft:
"Warum man Trolley-Dolly nicht beleidigen kann"
Um nicht nur die juristische Seite zu verstehen, sondern auch die menschlich- tragische, sollte der ganze Artikel auf dem Blog der Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes aufmerksam gelesen werden!
Ich erlaube mir, einmal die Quintessenz dieser juristischen Erkenntnis zu zitieren, allerdings habe ich den Namen "Alina Müller" auf "Styron111" geändert, obwohl mir die Anfangsbuchstaben der "Alina Müller" doch recht gut gefallen haben: Styron111 scheint meine Texte zu mögen und kopiert diese deshalb, um sie verfremdet wieder auf seinen eigenen Stalking-Blogs zu posten.
"Bedenken sollten unser Styron111 und seine Sockenpuppen und Sekundanten, aber auch alle anderen Nutzer von anonymen Avataren Folgendes: Wird die Anonymität des Avatars wie auch immer durchbrochen, so macht dies nicht nachträglich die Beleidigung zum Nachteil des Avatars zu einer strafbaren Handlung zum Nachteil des nun enttarnten Schöpfers – aber die Beleidigungen des Avatars gegenüber real existierenden Menschen sind von diesem Augenblick an der enttarnten Person auch tatsächlich zurechenbar und können sehr wohl zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dementsprechend sollte jeder sehr, sehr vorsichtig damit sein, was er versteckt hinter einem solchen scheinbar nicht zuzuordnenden Nicknamen so alles im Internet veröffentlicht."----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Eine zusätzliche Leseempfehlung innerhalb dieses Artikels habe ich noch:
Der Avatar "Stuart Styron"
In der Wikipedia hat der Benutzer Schmitty ebenfalls eine kurze Betrachtung aus der selben Quelle übernommen, die sich mit der Thematik "Realitätsverlust psychisch gestörter Menschen" befaßt.
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werde diese aber nicht veröffentlichen, um die Gefühle meiner Leser zu schonen.
In diesem Sinne,
euer Rentner Anton