Worum geht es?
Nun, Meinungsfreiheit und Hate-Speech sind zwei verschiedene Dinge.
Die Protagonisten sind:
Ein (noch!) anonymer Internet-Schreiber, Renate Künast und ein Kammergericht in Berlin.
Das Urteil des Berliner Landgerichtes, wenn es denn Bestand hat, dürfte ihn erfreuen.
Wird es aber in der nächsten Instanz gekippt, könnte das auch Folgen für unser Herzchen Stuart haben . . .
Warten wir's mal ab!
„Ich kann nicht sagen, was die Kammer da geritten hat, eine solche absurde, rechtstaatfeindliche Entscheidung zu treffen“, sagt Rechtsanwalt Christian Schertz zum #Beleidigungsurteil im Fall von @RenateKuenast im #ZDFmoma. pic.twitter.com/y3C7N28aO9— ZDF Morgenmagazin (@morgenmagazin) 24. September 2019
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Jeder Kommentar ist willkommen.
Kommentare, die mir nicht gefallen (weil z.B. mit HateSpeech gespickt) lese ich natürlich,
werde diese aber nicht veröffentlichen, um die Gefühle meiner Leser zu schonen.
In diesem Sinne,
euer Rentner Anton